Mietbedingungen
- Nach Erhalt dieses Vertrags hat der Mieter die (Teil-)Zahlungen innerhalb der auf der Rückseite angegebenen Frist an den Vermieter zu leisten. Erhält der Vermieter die vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen; der reservierte Bungalow wird ohne weitere Benachrichtigung für die Vermietung an andere freigegeben. Der Mieter erhält keine Zahlungsbestätigung.
- Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
- Der Vermieter hat jederzeit das Recht auf Zugang zum Mietobjekt.
- Der Mieter erklärt, dass er anhand der ihm zur Verfügung gestellten (schriftlichen) Informationen, Broschüren und dergleichen mit der Lage, der Ausstattung und dem ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekts vertraut ist.
- Der Mieter darf das Mietobjekt weder an Dritte untervermieten noch zur Nutzung überlassen, noch dürfen darin mehr Personen übernachten, als in diesem Vertrag angegeben ist. Bei Überschreitung der genannten Anzahl gilt der Vertrag als aufgelöst.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt, das Inventar und die Einrichtung sorgfältig zu behandeln und sie bei seiner Abreise in ordentlichem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Alle Schäden, die durch den Mieter oder dessen Mitnutzer verursacht wurden, müssen dem Vermieter vor der Abreise gemeldet und unverzüglich mit ihm abgerechnet werden.
- Haustiere (maximal eines pro Bungalow) dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden.
- Der Mieter wird das Mietobjekt ausschließlich als Ferienunterkunft nutzen.
- Es ist nicht gestattet, in der gemieteten Wohnung andere Geräte zum Kochen und Waschen zu verwenden als die vom Vermieter bereitgestellten.
- Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt durch die Aushändigung der Schlüssel. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt mit dem darin befindlichen Inventar gemäß der Inventarliste übernimmt, es sei denn, er hat innerhalb von vier Stunden nach Bezug des Mietobjekts Einspruch erhoben. Vom Mieter am Mietobjekt verursachte Schäden sind vom Mieter in voller Höhe zu ersetzen. Nach Begleichung der vom Mieter verursachten Schäden und Rückgabe der Schlüssel erlischt der Mietvertrag. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters werden durch diese Zahlung nicht aufgehoben.
- Sollte das Mietobjekt aufgrund höherer Gewalt und/oder besonderer Umstände nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen. Der Mieter kann in diesem Fall keinerlei Rechtsansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Entsteht einem Mieter ein Schaden durch eine dem Vermieter zurechenbare Ursache, so kann der Schadensersatz höchstens den Wert der insgesamt gezahlten Miete betragen. Ansprüche auf Entschädigung sind dem Vermieter unverzüglich vorzulegen.
- Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder der Einschaltung eines Gerichts bedarf. Wenn:
A: zu Beginn der Mietdauer die gesamte Miete nicht entrichtet wurde
B: zu Beginn der Mietdauer die Kaution nicht hinterlegt wurde
C: der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt
D: der Mieter es versäumt, das Mietobjekt am Tag des Beginns der Mietdauer vor 18:00 Uhr zu beziehen, ohne mitgeteilt zu haben, dass er das Mietobjekt zu einem späteren Zeitpunkt während der Mietdauer beziehen wird. Unbeschadet der Haftung des Mieters für den vollen Mietpreis in den unter A, B, C und D genannten Fällen ist der Vermieter verpflichtet, zur Begrenzung des in diesen Fällen entstandenen Schadens zu versuchen, das Mietobjekt für den Zeitraum, in dem es nicht vom Mieter bezogen wird, an einen anderen Mieter zu vermieten; Der daraus erzielte Betrag wird unter Abzug von Verwaltungskosten in Höhe von 5 % der vereinbarten Miete, mindestens jedoch 40,00 und höchstens 100,00, von der vom Mieter geschuldeten Miete abgezogen. - Kündigt der Mieter einen abgeschlossenen Mietvertrag, hat er zugunsten des Vermieters eine pauschale Entschädigung zu zahlen:
- Bei Stornierung bis zu 3 Monate vor Vertragsbeginn: 15 % des vereinbarten Mietpreises
- Bei Stornierung bis zu 2 Monate vor Vertragsbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises
- Bei Stornierung bis zu einem Monat vor Vertragsbeginn 75 % des vereinbarten Mietpreises.
- Bei Stornierung bis zu einem Monat vor dem Beginn des Mietzeitraums sind 90 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Die Entschädigung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn der Platz von einem Dritten für denselben Zeitraum oder einen Teil davon reserviert wird und in diesem Zeitraum keine anderen Plätze verfügbar sind. Die Verwaltungskosten betragen 5 % des vereinbarten Mietpreises, mindestens jedoch 40,00 und höchstens 100,00.
Stornierungsbedingungen
Wir empfehlen Ihnen, am Risikofonds teilzunehmen. Die Kosten betragen 4 % der Miete. Die Teilnahme am Risikofonds schützt Sie vor Kosten einer Stornierung, die durch eines der folgenden Ereignisse verursacht wird, sofern diese durch offizielle Bescheinigungen (z. B. ein Schreiben des Hausarztes) belegt werden.
A1: im Falle des Todes, einer plötzlich auftretenden Krankheit oder eines Unfalls, die die Hauptperson oder einen der Teilnehmer betreffen
B1: im Falle einer vorzeitigen Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund des Todes eines Familienangehörigen ersten Grades der Hauptperson oder eines der Teilnehmer
C1: bei vorzeitigem Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Brand, Sturmschäden oder Blitzeinschlag am Haus oder am Hausrat der Hauptperson oder eines der Teilnehmer
D1: eine außerordentliche Einberufung zum Militärdienst, die nicht im Zusammenhang mit einer Mobilmachung steht
E1: unfreiwillige Arbeitslosigkeit der Hauptperson
F1: Die Bereitstellung einer Mietwohnung für die Hauptperson, wobei die Miete im Zeitraum von 30 Tagen vor Mietbeginn bis einschließlich des letzten Miettages anfällt
G1: Notumzug der Hauptperson aus medizinischen Gründen, aufgrund von Renovierungsarbeiten oder eines Wechsels des Arbeitsumfelds
H1: Ausfall des von der Hauptperson für die Reise vorgesehenen Verkehrsmittels durch Diebstahl, Brand, Explosion oder ein anderes von außen eintretendes Unglück innerhalb von 30 Tagen vor dem geplanten Ankunftstag am Zielort.
Die Teilnahme am Risikofonds muss unmittelbar bei der Buchung erfolgen. Der Risikofonds gilt vom Datum der Teilnahme bis zum Tag der Abreise. Im Falle einer vorzeitigen Abreise aus dem oben genannten Grund wird ein Prozentsatz des Mietpreises anteilig entsprechend der Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage zurückerstattet. Unter anteiliger Erstattung versteht man eine Erstattung im Verhältnis der Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Tage zur Gesamtzahl der Miettage.