Mietbedingungen
- Nach Erhalt dieser Vereinbarung zahlt der Mieter die (Teil-)Zahlungen an den Vermieter innerhalb der umseitig genannten Frist. Wenn der Vermieter die vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb von 14 Tagen erhält, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen; der reservierte Bungalow wird ohne Vorankündigung für die Vermietung an andere freigegeben. Der Mieter erhält keine Bestätigung über die Zahlungen.
- Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in gutem Zustand an den Mieter zurückzugeben
- Der Vermieter hat jederzeit das Recht, das Mietobjekt zu betreten.
- Der Mieter erklärt, dass er sich mit der Lage, der Ausstattung und dem ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjekts anhand der zur Verfügung gestellten (schriftlichen) Informationen, Prospekte und dergleichen vertraut gemacht hat.
- Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte zur Vermietung und/oder Nutzung abtreten und nicht mehr Personen darin wohnen lassen, als in diesem Vertrag angegeben. Bei Überschreitung der genannten Zahl gilt der Vertrag als aufgelöst.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt, das Inventar und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und bei Abreise in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Alle vom Mieter oder seinen Mitbenutzern verursachten Schäden sind dem Vermieter vor der Abreise zu melden und direkt mit dem Vermieter zu begleichen.
- Haustiere (maximal eines pro Bungalow) dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter mitgebracht werden.
- Der Mieter wird das gemietete Objekt ausschließlich als Ferienwohnung nutzen.
- Es ist nicht gestattet, im Mietobjekt andere als die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Geräte zum Kochen und Waschen zu verwenden.
- Die Bereitstellung des Mietobjekts erfolgt durch Übergabe der Schlüssel. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt mit dem darin enthaltenen Inventar gemäß der Inventarliste annimmt, es sei denn, er hat innerhalb von vier Stunden nach Bezug des Mietobjekts protestiert. Schäden, die der Mieter am Mietobjekt verursacht, müssen von ihm vollständig ersetzt werden. Nach Begleichung der vom Mieter verursachten Schäden und Rückgabe der Schlüssel wird der Mietvertrag aufgelöst. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters werden durch diese Zahlung nicht aufgehoben.
- Wenn das gemietete Zimmer aufgrund höherer Gewalt und/oder besonderer Umstände nicht zur Verfügung steht, ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige Ersatzunterkunft bereitzustellen. In diesem Fall kann der Mieter den Vermieter nicht verklagen. Erleidet ein Mieter einen Schaden, der auf eine dem Vermieter zuzurechnende Ursache zurückzuführen ist, so darf der Schadensersatz den Wert der gesamten gezahlten Miete nicht übersteigen. Entsprechende Schadensersatzansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
- Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist. Wenn:
A: zu Beginn des Mietzeitraums der Gesamtmietbetrag nicht bezahlt wurde
B: die Kaution zu Beginn des Mietzeitraums nicht gezahlt wurde
C: der Mieter das gemietete Zimmer vorzeitig verlässt
D: der Mieter das Mietobjekt am Tag des Mietbeginns nicht vor 18.00 Uhr bezieht, ohne mitzuteilen, dass er das Mietobjekt später während des Mietzeitraums beziehen wird. Unbeschadet der Haftung des Mieters für den vollen Mietzins in den unter A, B, C und D genannten Fällen wird sich der Vermieter zur Schadensbegrenzung in diesen Fällen bemühen, das Mietobjekt für die Zeit der Nichtbelegung durch den Mieter anderweitig zu vermieten; der dadurch erhaltene Betrag wird von dem vom Mieter geschuldeten Mietzins unter Abzug von Verwaltungskosten in Höhe von 5 % des vereinbarten Mietzinses mit einem Mindestbetrag von 40 € und einem Höchstbetrag von 100 € abgezogen. - Kündigt der Mieter einen abgeschlossenen Mietvertrag, verwirkt er gegenüber dem Vermieter eine festgelegte Entschädigung:
- Stornierung bis zu 3 Monate vor Beginn 15% der vereinbarten Miete
- bei Stornierung bis zu 2 Monaten vor Beginn 50% der vereinbarten Miete
- bei Kündigung bis zu einem Monat vor Mietbeginn 75 % des vereinbarten Mietpreises.
- bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Starttermin 90 % des vereinbarten Mietpreises. Die Entschädigung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn der Stellplatz für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon von einem Dritten reserviert wird und in diesem Zeitraum keine anderen Stellplätze verfügbar sind. Die Verwaltungsgebühr beträgt 5 % des vereinbarten Mietpreises, mindestens 40,00 € und höchstens 100,00 €.
Annullierungspolitik
Wir empfehlen die Teilnahme am Risikofonds. Die Kosten betragen 4% des Mietpreises. Die Teilnahme am Risikofonds entschädigt Sie gegen Stornierungskosten, die durch eines der folgenden Ereignisse verursacht werden, wenn dies durch offizielle Erklärungen (z. B. Schreiben des Hausarztes) belegt wird.
A1: bei Tod, plötzlicher Krankheit oder Unfall der Hauptperson oder eines Teilnehmers
B1: bei vorzeitiger Beendigung Ihres Urlaubs aufgrund des Todes eines Familienmitglieds ersten Grades, des Auftraggebers oder eines Teilnehmers
C1: bei vorzeitiger Beendigung Ihres Urlaubs wegen Brand, Sturmschaden oder Blitzschlag am Haus oder am Hausrat der Hauptperson oder eines Teilnehmers
D1: eine besondere Einberufung zum Militärdienst, ausgenommen Mobilmachung
E1: unfreiwillige Arbeitslosigkeit der Hauptperson
F1: die Bereitstellung einer gemieteten Wohnung durch die Hauptperson, deren Miete im Zeitraum von 30 Tagen vor Mietbeginn bis einschließlich des letzten Tages der Miete beginnt
G1: Zwangsumzug der Hauptperson aus medizinischen Gründen, wegen Renovierung oder Arbeitsplatzwechsel
H1: Ausfall des von der Hauptperson der Reise zu benutzenden Transportmittels durch Diebstahl, Brand, Explosion oder irgendein äußeres Unglück innerhalb von 30 Tagen vor dem vorgesehenen Ankunftstag am Zielort.
Die Teilnahme am Risikofonds muss unmittelbar nach der Buchung erfolgen. Der Risikofonds läuft ab dem Datum der Teilnahme bis zum Tag der Abreise. Bei vorzeitiger Stornierung des Urlaubs aus den oben genannten Gründen wird ein Prozentsatz der Mietsumme im Verhältnis zur Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage zurückerstattet. Pro-rata-Rückerstattung bedeutet eine Rückerstattung im Verhältnis der Anzahl der nicht genutzten Tage zur Gesamtzahl der Miettage.